Umsatzsteuer-Sätze auf Rechnungen von 1. Juli bis 31. Dezember 2020

| 1 Juni 2020

Umsatzsteuer-Sätze auf Rechnungen für Leistungen im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Die Bundesregierung hat im Rahmen des verabschiedeten Corona-Konjunkturpakets unter anderem beschlossen die Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zunächst zum 31. Dezember 2020 zu senken.


Wir informieren über die relevanten umsatzsteuerlichen Tatbestände für die von Konica Minolta Ihren Kunden angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Die folgenden Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen auch keine steuerliche Beratung dar. Sie sind unverbindlich und spiegeln unsere Interpretation wider. Für weitere Informationen verweisen wir auf das finale BMF-Schreiben vom 30.6.2020.


Umsatzsteuersatz

Für die Anwendung des korrekten Steuersatzes sind folgende Überlegungen zu beachten. 
 

  • Es ist immer der Leistungszeitpunkt maßgebend, d.h. das Lieferdatum oder der Zeitpunkt an dem eine sonstige Leistung ausgeführt wurde.
  • Wird eine sonstige Leistung über einen längeren Zeitraum erbracht, so wird der Leistungszeitpunkt auf das Ende der vollständig erbrachten Gesamtleistung gesetzt oder - sofern Teilleistungen ausgeführt wurden - auf das Ende des jeweiligen Leistungszeitraumes.
  • Das Rechnungsdatum ist irrelevant für die Bemessung der korrekten Umsatzsteuer.

 

Lieferungen

Bei Warenlieferungen bezieht sich der Leistungszeitpunkt auf den Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht des Empfängers, i.d.R. mit der physischen Anlieferung der Ware.
 

Prozess Anzuwendender USt-Satz
Lieferung vor dem 01.07.2020 19%
Lieferung zwischen dem 01.07. - 31.12.2020 16%
Lieferung nach dem 31.12.2020 19%


Software & Lizenzen

In der Regel werden beim Kauf von Lizenzen oder Software diese per E-Mail zu Verfügung gestellt. Sie sind damit zum Zeitpunkt des E-Mail-Versandes gültig und nutzbar. Mit Versand des Lizenzschlüssels oder dem Link zu Software ist damit der Zeitpunkt der Leistung fixiert.
 

Prozess Anzuwendender USt-Satz
Elektronischer Versand vor dem 01.07.2020 19%
Elektronischer Versand zwischen dem 01.07. - 31.12.2020 16%
Elektronischer Versand nach dem 31.12.2020 19%

Gesetzt den Fall, dass Sie Software noch auf Datenträgern benötigen bzw. erhalten, gelten die Ausführungen unter dem Punkt "Lieferungen".


Subscription-Lizenzen

Anstatt des Kaufes von Software bzw. Lizenzen, können auch Software-Abonnements (bspw. bei Cloudbasierten Lösungen) zum Tragen kommen. Eine regelmäßige monatliche Abrechnung identifiziert den Leistungszeitraum und damit den Leistungszeitpunkt jeweils auf den Ablauf der Lizenzgültigkeit zum Monatsende.
 

Prozess Anzuwendender USt-Satz
Ende der Lizenzgültigkeit vor dem 01.07.2020 19%
Ende der Lizenzgültigkeit zwischen dem 01.07. - 31.12.2020 16%
Ende der Lizenzgültigkeit nach dem 31.12.2020 19%

Sofern andere Abrechnungszeiträume vereinbart sind, gelten nachfolgende Darstellungen.
 

Miete-All-in Verträge, OPS-Verträge, Software-Maintenance-Verträge, Service-Verträge


Diese Art von Verträgen stellen eine Dauerleistung dar, bei denen üblicherweise Teilleistungszeiträume (quartärlich, halbjährlich, jährlich) vereinbart wurden. Entscheidend für die Anwendung des Umsatzsteuersatzes ist nicht das Datum der Rechnungserstellung, sondern der jeweils letzte Tag des abgerechneten Teilleistungszeitraumes.

Je nachdem, wie die Teilleistungszeiträume vereinbart worden sind, gibt es durch die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes unterschiedliche mögliche Szenarien der Rechnungstellung, die im Folgenden dargestellt sind. Der Zeitpunkt der Rechnungserstellung (gelber Stern) zeigt auf, dass dieser nicht relevant für die Bemessung der Umsatzsteuer ist.

Consulting, Dienstleistungen & Serviceeinsätze nach Aufwand

Serviceeinsätze der Technik sind Werkleistungen und -lieferungen, die grundsätzlich nach Beendigung der vollbrachten Leistung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen USt-Satz abzurechnen sind.
 

Prozess Anzuwendender USt-Satz
Beendigung des Calls liegt vor dem 01.07.2020 19%
Beendigung des Calls liegt zwischen dem 01.07 – 31.12.2020 16%
Beendigung des Calls liegt nach dem 31.12.2020 19%

Consulting und Dienstleistungen werden entweder für einen einmaligen Einsatz (tagesbezogener Einsatz) beim Kunden abgerechnet oder monatlich gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.
 
Prozess Anzuwendender USt-Satz
Consultingleistung ausgeführt vor dem 01.07.2020 19%
Consultingleistung ausgeführt zwischen dem 01.07 – 31.12.2020 16%
Consultingleistung ausgeführt nach dem 31.12.2020 19%


Projektabrechnungen

Für Projekte, die eine Gesamtleistung darstellen, werden regelmäßig definierte Teilleistungen bzw. Teilleistungszeiträume (bspw. Meilensteine) vereinbart. Die Lieferung der Teilleistung bzw. das Ende des Teilleistungszeitraumes bestimmen den anzuwendenden Umsatzsteuersatz.
 

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