Heftige Diskussionen und große Sorgen in Europas Druckbranche: Dafür hat die Entwaldungsverordnung der EU (EU Deforestation Regulation bzw. EUDR) in den vergangenen zwei Jahren gesorgt. Neue Regeln für bestimmte Rohstoffe (unter anderem Holz) sowie deren nachgelagerten Produkte (etwa Papier und diverse Druckerzeugnisse) sollten sicherstellen, dass für deren Produktion keine Wälder abgeholzt werden. Eine gute Sache, aber auch gleichbedeutend mit viel Bürokratie. In den vergangenen Monaten wurden die Pflichten im Besonderen für Druckereien deutlich reduziert. Auch der Start der EUDR wurde verschoben: Für große und mittlere Unternehmen gilt sie ab 30. Dezember 2026. Kleinst- und Kleinunternehmen folgen ab dem 30. Juni 2027 (zu den Definitionen der Betriebsgrößen siehe „Häufige Fragen“ am Ende des Artikels). 

Herr Gerald Walther, als Experte der Verband Druck und Medien Beratung beraten Sie Druckereien zu Themen wie Management, Controlling, Nachhaltigkeit und Umwelt. Wissen wir überhaupt schon, welche Entwaldungs-Regelungen ab Ende des Jahres definitiv gelten, oder könnte sich daran noch etwas ändern? 

Gerald Walther: Da kann man nie hundertprozentig sicher sein, aber ich würde davon ausgehen, dass die aktuelle Beschlusslage der EU mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Ende des Jahres in Kraft tritt. Inklusive der doch wesentlichen Erleichterungen, die vergangenen Dezember verkündet wurden.

 

Was sind die wichtigsten Verbesserungen? 

Gerald Walther: Erstens werden alle Produkte mit dem HS-Code 49 aus der Regelung ausgeklammert, also klassische Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Bücher, Kataloge und Werbedrucke. Das ist eine sehr große Erleichterung für die Druckereien. Zweitens wurde die nachgelagerte Wertschöpfungskette entlastet. Es ist ja tatsächlich sinnvoll, wenn der Fokus auf dem Beginn der Lieferkette liegt und nicht in jeder nachgelagerten Station dasselbe noch einmal geprüft wird.

 

Wo beginnt die Lieferkette? 

Gerald Walther: Beim Betrieb, der Papier als erstes auf dem EU-Markt in den Verkehr bringt, also dem sogenannten Erstinverkehrbringer. Das ist meist entweder eine Papierfabrik in der EU oder ein Händler, der Papier aus dem EU-Ausland importiert. In Einzelfällen kann es sich auch um eine große Druckerei handeln, die selbst Papier aus dem EU-Ausland einführt.

 

Welche Pflichten hat so ein „Erstinverkehrbringer“ laut EUDR? 

Gerald Walther: Er muss eine Due-Diligence-Erklärung in der EU-Onlineplattform Traces hochladen. Diese Sorgfaltserklärung bestätigt, dass das Papier aus entwaldungsfreien Gebieten stammt und die Gesetze des Erzeugerlandes befolgt werden. Dafür müssen Informationen beim jeweiligen Lieferanten eingeholt werden wie etwa Geodaten. Beim Hochladen in Traces wird eine Referenznummer generiert, die an den Käufer des Produkts weitergegeben werden muss. Das Erstellen der Due-Diligence-Erklärung kann relativ aufwändig sein, aber davon sind wie gesagt nur sehr wenige Druckereien betroffen.

 

Welche Pflichten haben jene Druckereien, die nicht selbst Papier aus dem EU-Ausland importieren? 

Gerald Walther: Nach dem Erstinverkehrbringer gibt es noch den sogenannten ersten nachgelagerten Marktteilnehmer, also die nächste Station in der Lieferkette, der ebenfalls gewisse Pflichten hat. Das sind zum Beispiel Druckereien, die Papier direkt von der Papierfabrik oder einem Importeur beziehen. Diese müssen kein Due Diligence Statement abgeben, aber die erhaltene Referenznummer des Papiers fünf Jahre aufbewahren und nachweisen können. Sie müssen nichts weiterleiten und die Referenznummer nur aktiv einfordern, wenn sie wissen, dass sie erster nachgelagerter Marktteilnehmer sind. Erhalten sie ansonsten keine Nummer, können sie davon ausgehen, dass sie kein erster nachgelagerter Marktteilnehmer sind. Das stellt also keinen allzu großen Aufwand dar.

„Für die meisten Druckereien gilt: Sie sollten lediglich prüfen, ob sie Produkte wie etwa Etiketten herstellen, die unter den HS-Code 48 fallen. Und sie sollten sich überlegen, wo sie Referenznummern abspeichern.“ 

Gerald Walther, Verband Druck und Medien Beratung 

Gerald Walther

Welche Pflichten gelten für die restliche Lieferkette? 

Gerald Walther: Im Fall von Produkten mit dem HS-Code 48 – also etwa Etiketten oder Verpackungen – müssen die nachgelagerten Marktteilnehmer bei etwaigen Verdachtsmomenten die Behörden informieren. Das fällt bei HS-Code 49, also Zeitungen oder Werbedrucken, weg. Sonst gibt es in der restlichen Lieferkette nichts zu tun.

 

Falls sich eine Druckerei noch gar nicht auf die EUDR vorbereitet hat – was sollte sie als erstes tun?  

Gerald Walther: Die Herausforderungen sind überschaubar. Ganz anders als noch vor zwei Jahren, als wirklich immense Anforderungen geplant waren, die vor allem kleine Betriebe sicher überfordert hätten. Nicht-KMU müssen sich in jedem Fall in EU-Traces registrieren. Für die meisten Druckereien gilt: Sie sollten lediglich prüfen, ob sie Produkte wie etwa Etiketten herstellen, die unter den HS-Code 48 fallen. Und sie sollten sich überlegen, wo sie Referenznummern abspeichern, die sie von Lieferanten erhalten. Üblicherweise geschieht das in einem MES- oder ERP-System oder sie fügen einfach eine weitere Spalte in einer Excel-Tabelle ein. Falls eine Behörde eine Prüfung durchführen sollte, muss ich diese Informationen innerhalb der von der Behörde vorgegebenen Frist präsentieren können.

 

Wobei nicht nur die Behörden, sondern auch die Kunden Informationen einfordern können. 

Gerald Walther: Die Befriedigung von Kundenanfragen ist für viele Betriebe tatsächlich die größere Herausforderung. Oftmals ist auf Kundenseite nur rudimentäres Wissen vorhanden und es werden unsinnige Sachen abgefragt. Trotzdem möchte man als Druckerei seine Kunden natürlich zufriedenstellen. Daher ist es sinnvoll, schon mal ein Schreiben vorzubereiten, in dem man bereits getätigte Handlungen zusammenfasst und dem Kunden erklärt, dass er keine weiteren Verpflichtungen hat. Außer eventuell von der Druckerei mitgelieferte Referenznummern abzuspeichern und bei Auffälligkeiten die Behörden zu informieren.

 

Habe ich als Druckerei einen Vorteil, wenn ich recyceltes Papier verwende? 

Gerald Walther:  Recyceltes Papier ist von der EUDR nicht betroffen. Allerdings muss es wirklich zu 100 Prozent recyclingbasiert sein. Auch wenn nur ganz wenige Frischfasern enthalten sind, fällt es bereits unter die EUDR. 

Fragen & Antworten zur EUDR

Nachhaltigkeit im Produktionsdruck
Nachhaltigkeit im Produktionsdruck

Umweltschutz steht bei uns im Fokus: Entdecken Sie, wie wir im Produktionsdruck erfolgreich Ressourcen schonen, die Energieeffizienz steigern und Sie mit innovativen Lösungen unterstützen, nachhaltiger zu produzieren.

Am Puls der Print-Branche

Trends, Technologie, Expertenwissen: Unser Newsletter bringt Ihnen jeden Monat die Themen, die Druck-Profis wirklich bewegen – praxisnah und kompakt.


Teilen: