
Im Rahmen des Trade-In Programms wird von Konica Minolta ein angemessener Rückzahlungsbetrag für gebrauchte funktionsfähige Laserdrucker und All-In-One Tintenstrahldrucker (S/W und Farbe) geleistet, die bei Kauf eines der am Programm teilnehmenden Neuprodukte „getauscht“ werden können.
Der Kauf des Neuproduktes hat über einen autorisierten Konica Minolta Partner zu erfolgen. Alle teilnehmenden Konica Minolta Partner finden Sie unter unserer Konica Minolta Bezugsquellensuche für Laserdrucker.
Die Rückvergütung erfolgt nur dann, wenn das Altgerät den folgenden Bedingungen entspricht und die Programmteilnahme direkt und nachweisbar an den Kauf der am Trade-In Programm teilnehmenden Produkte gekoppelt ist.
Teilnehmen können private und gewerbliche Endkunden mit Rechnungsanschrift in Deutschland, gewerbliche Wiederverkäufer sind von der Aktionsteilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme am Trade-In Programm muss unmittelbar nach dem Kauf des Neuproduktes beantragt werden. Das Trade-In Programm gilt nur für Neuprodukte, die in Deutschland erworben wurden (bitte beachten Sie evtl. Ausnahmeregelungen Ihres Fachhändlers!). Demo-, Remarketing- und Gebrauchtprodukte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Das Trade-In Programm beinhaltet aktuell die nachfolgenden magicolor und pagepro Produkte und Prämien:
Modell | Prämienbetrag |
|---|---|
magicolor 4650EN | 50 EUR |
magicolor 4750EN/DN | 50 EUR |
magicolor 4690MF | 50 EUR |
pagepro 4650EN | 50 EUR |
pagepro 5650EN | 50 EUR |
magicolor 4650DN | 75 EUR |
magicolor 4695MF | 75 EUR |
magicolor 5670EN | 100 EUR |
magicolor 8650DN | 250 EUR |
magicolor 7450II GA | 250 EUR |
Die Preise der am Programm teilnehmenden Neuprodukte vereinbaren Sie direkt und individuell mit dem Konica Minolta Fachhandelspartner Ihrer Wahl. Die Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH hat keinen Einfluss auf den Preis für das Produkt.
Die Altgeräte müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Produktkategorie:
Gebrauchter Laser- oder LED-Drucker sowie gebrauchte Tintenstrahldrucker (S/W oder Farbe)
Produktbesitz:
Das Altgerät muss im rechtmäßigen Eigentum des Kunden stehen und muss vom Kunden mindestens 6 Monate vor dem Tausch erworben worden sein.
Maximales Gewicht:
30 kg
Produktzustand und -umfang:
betriebsbereit, d.h. testseitenfähig, komplett, unbeschädigt und mit Zubehör, d.h. mit Verbrauchsmaterial, Stromkabel und sonstigen abnehmbaren Teilen. Falls vorhanden außerdem mit Handbüchern und CDs.
Die Programmlaufzeit, die infrage kommenden Konica Minolta Neuprodukte und die Höhe der Rückvergütung werden in den Teilnahmebedingungen genannt. Konica Minolta behält sich das Recht vor, das Trade-In Programm jederzeit, ohne vorherige Mitteilung, zu ändern oder zu beenden.
Die Anmeldung zur Teilnahme am Trade-In Programm erfolgt über das Internet. Durch Annahme der Teilnahmebedingungen bestätigt der Teilnehmer, dass er/sie der rechtmäßige Eigentümer der angegebenen Produkte ist und dass dieses Eigentum keinen Rechten Dritter unterliegt.* Jeder zu tauschende Drucker benötigt eine separate Aktionsnummer („TMC-xxxx“). Über eine einmal vergebene Aktionsnummer kann nur ein Drucker vom Rückzahlungsbetrag profitieren. Maßgeblich für die Höhe der Prämie ist das im Kaufnachweis (siehe Punkt 2) aufgeführte Neuprodukt.
* Der Kauf des Neugerätes muss über einen von Konica Minolta autorisierten und teilnehmenden Partner erfolgt sein. Alle teilnehmenden Partner finden Sie auf unserer Internetseite www.konicaminolta.de unter Laserdrucker / Bezugsquellensuche.
Der Kaufnachweis (Rechnung des autorisierten Konica Minolta Partners) muss folgende Informationen beinhalten:
Name und Anschrift des Teilnehmers,
Name und Anschrift des Fachhändlers, gemäß Angabe im Briefkopf, Aktionsnummer (Vergabe bei Anmeldung im Internet – TMC-xxxx),
Modell und Seriennummer des Produktes, das vom Teilnehmer bei den Konica Minolta Partnern erworben wurde.
Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH
Trade-In Programm/Frau Kerstin Busch
Europaallee 17
30855 Langenhagen
oder per Fax an: 0511 - 7404 – 819
* sowie bei gewerblichen Endkunden zzgl. Prämienrechnung
Die Unterlagen senden Sie bitte unmittelbar nach Ihrer Anmeldung an oben genannte Anschrift oder Faxnummer.
Das Altgerät muss selbst verpackt werden und mit dem nach der Online-Anmeldung zugesendeten DHL-Freeway-Paketaufkleber und der Aktionsnummer versehen werden. Die Aktionsnummer muss gut sichtbar auf der Außenseite der Verpackung angebracht werden sowie auf dem Kaufbeleg vermerkt sein. Befestigen Sie hierzu den Packzettel so, dass er leicht zu lesen ist und nicht verloren gehen kann. Die Verbrauchsmaterialien müssen separat von den Druckern auslaufgeschützt verpackt werden. Die verpackten Verbrauchsmaterialien und der Drucker müssen in einem Paket gesendet werden. Das Paket ist bei einer Postfiliale aufzugeben, außer der Kunde ist aktiver und regelmäßiger DHL-Kunde. Der Kunde trägt Sorge für eine transportsichere Verpackung.
Maßgeblich für die Höhe der Prämie ist das im Kaufnachweis (siehe Punkt 2) aufgeführte Neuprodukt sowie der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Prämienbetrag pro Neuprodukt. Gewerbliche Endkunden aus Deutschland stellen eine Rechnung über den Prämienbetrag (zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.) an die nachfolgende Anschrift. Von privaten Endkunden ist keine Rechnungsstellung notwendig.
Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH
Trade-In Programm/Frau Kerstin Busch
Europaallee 17
30855 Langenhagen
Konica Minolta leistet den Rückzahlungsbetrag an den Teilnehmer. Mittels elektronischer Banküberweisung erfolgt die Zahlung innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum, an dem das eingesandte Produkt testseitenfähig bei der Rücksendeanschrift eintrifft, sowie der Kaufnachweis (siehe Punkt 2) bei Konica Minolta vorliegt. Zahlungen können nur auf Konten in Deutschland ausgeführt werden. Die Zeitspanne zwischen dem Kaufdatum und der Einsendung des Druckers und des Kaufnachweises (bei gewerblichen Endkunden zzgl. Prämienrechnung) an o.g. Anschrift darf 6 Wochen nicht überschreiten!
Die Übergabe der an dem Trade-In Programm teilnehmenden Produkte an Konica Minolta ist verbindlich. Nach der Einsendung werden keine an der Rücknahmeaktion teilnehmenden Produkte zurückgesandt.
Mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur geht das Eigentum an den Produkten auf Konica Minolta über.
Sollte der Teilnehmer ein falsches Produkt zurücksenden, ist Konica Minolta berechtigt, auf Kosten des Teilnehmers eine Rücksendung vorzunehmen, soweit die Verwechslung für Konica Minolta nicht offensichtlich erkennbar war.
Sollte die von Konica Minolta in Empfang genommene Rechnung über ein Produkt von dem online spezifizierten Produkten abweichen, so ist Konica Minolta berechtigt, dem Teilnehmer nur den Rückzahlungsbetrag für das tatsächlich gekaufte Produkt zu überweisen. In Zahlung genommene Produkte müssen vollständig mit dem zugehörigen Zubehör zurückgegeben werden, in einem guten Allgemeinzustand sein und in der Lage sein, eine Testseite auszudrucken. Rückgabeprodukte, die weder vollständig noch in gutem Betriebszustand sind, werden nicht an den Teilnehmer zurückgesendet.
Das Trade-In Programm kann nicht in Verbindung mit anderen verkaufsfördernden Maßnahmen von oder speziellen Vereinbarungen mit Konica Minolta genutzt werden, die zur selben Zeit stattfinden.
Unvollständige Trade-In Vereinbarungen oder solche, die falsche Angaben enthalten, können nicht bearbeitet werden.
Sofern Sie ein gewerblicher Teilnehmer bzw. Prämienempfänger sind, unterliegt die Prämie der Steuerpflicht und Sie sind dem Finanzamt gegenüber dazu verpflichtet, die Prämie als Einnahme anzuzeigen. Hierzu stellen Sie uns, wie unter Punkt 4 aufgeführt, eine Rechnung über den Prämienbetrag mit Steuerausweis. Der Teilnehmer bzw. Prämienempfänger stellt Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH von etwaigen Forderungen des Finanzamtes frei.
Sollten einzelne der hier genannten Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.
Die Aktion unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.